Die 17 Betriebskostenarten nach § 2 BetrKV
| Nr. | Kostenart | Typische Beispiele |
|---|---|---|
| Nr. 1 | Laufende öffentliche Lasten | Grundsteuer |
| Nr. 2 | Wasserversorgung | Wassergeld, Zählermiete, Eichkosten, Wartung von Wasserzählern |
| Nr. 3 | Entwässerung | Abwassergebühren (Schmutz- und ggf. Niederschlagswasser) |
| Nr. 4 | Heizung | Brennstoff, Betriebsstrom, Wartung, Messdienst, Schornsteinfeger-Messung |
| Nr. 5 | Warmwasser | Kosten der zentralen Warmwasserversorgung |
| Nr. 6 | Verbundene Heizungs- und Warmwasseranlagen | Kosten kombinierter Anlagen |
| Nr. 7 | Aufzug | Betriebsstrom, Wartung, Prüfung, Notruf |
| Nr. 8 | Straßenreinigung und Müllbeseitigung | Müllgebühren, Straßenreinigungsgebühren, Winterdienst |
| Nr. 9 | Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung | Treppenhausreinigung, regelmäßige Schädlingsbekämpfung |
| Nr. 10 | Gartenpflege | Rasen mähen, Hecken schneiden, Spielplatzpflege |
| Nr. 11 | Beleuchtung | Hausstrom für Treppenhaus, Keller, Außenbeleuchtung |
| Nr. 12 | Schornsteinreinigung | Kehrgebühren |
| Nr. 13 | Sach- und Haftpflichtversicherung | Gebäude-, Glas-, Haftpflicht-, Elementarschadenversicherung |
| Nr. 14 | Hauswart | Vergütung für Hauswarttätigkeiten – ohne Anteile für Verwaltung und Reparaturen |
| Nr. 15 | Antennen-, Breitband- und Glasfaseranlagen | Nur noch Betriebsstrom; Glasfaser-Bereitstellungsentgelt unter Voraussetzungen. Kabel-TV-Gebühren seit 1. Juli 2024 nicht mehr |
| Nr. 16 | Einrichtungen der Wäschepflege | Strom, Wasser, Wartung gemeinschaftlicher Waschmaschinen und Trockner |
| Nr. 17 | Sonstige Betriebskosten | Nur wenn im Mietvertrag einzeln benannt, z. B. Wartung von Rauchwarnmeldern, Dachrinnenreinigung |
Quelle: § 2 BetrKV auf gesetze-im-internet.de
Was du nicht umlegen darfst
Grundsteuer nach der Reform
Seit 2025 gelten die neuen Grundsteuerwerte. Für viele Häuser hat sich der Betrag verändert. Die Grundsteuer bleibt umlagefähig (Nr. 1). Lege in der Abrechnung den Bescheid für den jeweiligen Abrechnungszeitraum zugrunde und verteile ihn nach dem vereinbarten Schlüssel, meist nach Wohnfläche.
Vermietete Eigentumswohnung
Die Hausgeldabrechnung der WEG ist keine Nebenkostenabrechnung. Sie enthält auch nicht umlagefähige Positionen wie Verwaltervergütung, Erhaltungsrücklage und Reparaturen. Übernimm daraus nur die umlagefähigen Kosten und verteile sie nach dem im Mietvertrag vereinbarten Schlüssel.